Bürgergeld für Haustiere 2025: Gibt es eine Unterstützung?
Stuttgart: Immer wieder erleben wir in unserer Tierarzt Praxis, dass Haustiere viel Geld kosten. Hunde, Katzen oder Papageien brauchen Futter und das kostet Geld. Das Bürgergeld ist im Jahr 2025nicht angestiegen und liegt bei 563 Euro pro Person für Erwachsene. In diesem Betrag sind anteilig monatliche Kosten inbegriffen wie Nahrung, Getränke, Genusswaren in Höhe von 195,35 Euro (entspricht 34,7 Prozent) oder Freizeit, Unterhaltung und Kultur 54,92 Euro (9,76 Prozent). Doch wird auch der Bedarf von Haustieren davon abgedeckt oder gibt es gar eine zusätzliche Bürgergeld-Erhöhung für Haushalte mit Haustieren im Jahr 2025?
Bürgergeld für Haustiere: Gibt es 2025 mehr Geld für Hund und Katze?
Wie die Anwaltskanzlei WBS.legal schreibt, ist man als Empfänger von Bürgergeld nicht dazu verpflichtet, sein Haustier abzugeben – allerdings werden die Tiere nicht im Regelsatz abgedeckt, da sie nicht zum Existenzminimum gehören. Schließlich gilt das Existenzminium nicht direkt oder indirekt für Tiere, sondern nur für Menschen. Es gäbe keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf wegen Tierhaltung.
Dies bedeutet für Bürgergeldempfänger, dass im Regelfall keine Kosten für Haustiere übernommen werden: Nicht für Tierfutter, nicht für die Steuer, die bei einigen Haustieren anfällt und auch nicht für Krankheitskosten wie die Behandlung in einer Tierklinik.
Bürgergeld: Waren die Gerüchte über eine Erhöhung böswillig?
Sollte der Regelsatz von aktuell 563 Euro im Jahr 2025 für das eigene Leben und die Betreuung und Finanzierung eines oder mehrere Haustiere nicht reichen, muss man überlegen, ob man das Tier anderweitig versorgen kann. In einigen Städten bieten Tierschutzorganisationen in Anlehnung an die Lebensmittel-Tafeln auch Tier-Tafeln an, wo sich Menschen, mit geringem Einkommen Tierfutter abholen können, wie zum Beispiel die Tiertafel in Berlin.
Ende 2024 gab es Gerüchte, dass das Bürgergeld nun auch um eine Pauschale für Haustiere erweitert wird. So kursierten in Sozialen Medien sogar konkrete Zahlen: Pro Hund gäbe es demnach 121,70 Euro, je Katze 98,45 Euro und für Kleintiere 46,90 Euro. Gegenüber der dpa hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, dass es eine Gesetzesänderung nicht geben wird. Die Aussagen aus dem Video seien „reine Fantasie“. Diese Gerüchte sollten mutmaßlich Stimmung gegen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger machen.
Dass es also eine zusätzliche Geld-Pauschale für Haustiere im Jahr 2025 geben wird, ist also ausgeschlossen. Sollte man nicht mit dem Geld auskommen, bietet sich der Besuch in der Tiertafel an.
Übrigens: Auch Menschen, die arbeiten, können Anspruch auf Bürgergeld haben – in Form einer Aufstockung. In Deutschland gibt es über fünf Millionen Bürgergeldbezieher – 1,5 Millionen davon sind nicht erwerbsfähig, also Kinder, Renter oder Menschen, die nicht arbeiten können.