Wogegen sollte ich meine Katze impfen lassen und warum?
Die Impfempfehlung für die Katze richtet sich stark nach den Lebensumständen. Diese sind so verschieden wie sonst bei kaum einem anderen Haustier.
Lebt die Katze z.B. nur im Haus, ob mit oder ohne Balkon, aber ohne Kontakt zu Artgenossen oder Wildtieren, so ist es trotzdem sinnvoll, sie gegen die beiden wichtigsten Katzenschnupfenviren zu schützen. Diese sind das sehr verbreitete feline Herpesvirus, auch felines Rhinotracheitisvirus (FVR) genannt, welches vor allem Augen-, Nasen- und Luftröhrenentzündungen auslöst, und das feline Calicivirus (FCV), das bei Infektion schmerzhafte Schleimhautverletzungen auf Zunge und Maulschleimhäuten hinterlässt. Die Erreger können je nach Umgebung über Monate hinweg in der Umwelt ansteckungsfähig bleiben, daher kann man sie auch gerade mit Schuhen oder mit der Kleidung in die Wohnung tragen.
Auch gegen das feline Panleukopenievirus, ein Parvovirus, welches zu der widerstandsfähigsten Virengruppe überhaupt gehört, sollte eine Katze immer geschützt sein. Diese Viren sind sehr schwer abzutöten, und können bei ungeschützten Katzen heftige und oft tödliche Durchfälle, sowie bei jungen Kätzchen und Katzenföten Kleinhirnentwicklungsstörungen, also lebenslange Behinderungen auslösen. Die Impfung gegen RCP (R = Rhinotracheitisvirus und C Calicivirus, P = Panleukopenievirus) mit dem Impfstoff „CVR“ gegen alle drei Erreger wird im Alter von 8 Wochen begonnen, dann mit 12 und 16 Wochen, sowie mit 15 Monaten wiederholt. Dann ist der Grundschutz abgeschlossen. Die weitere Impfauffrischung erfolgt jährlich, weil insbesondere der Schutz gegen das Herpesvirus nicht länger vorhält.
Eine Katze, die Kontakt zu Artgenossen hat, die außerhalb des eigenen Haushaltes leben (Freigängerkatzen oder Katzen mit Aufenthalten in einer Katzenpension) sollte man zunächst auf die Trägerschaft von Leukoseviren testen (Speichel- oder Bluttest) und sie bei negativem Testergebnis zusätzlich gegen Leukose impfen. Ist eine Katze bereits Träger des Leukosevirus, kann die Impfung keinen Schutz mehr bewirken und wird nicht empfohlen. Für den Grundschutz sind zwei Impfungen im Abstand von 3-4 Wochen erforderlich und daraufhin die Wiederholung nach einem Jahr. Wenn ein Tier an Leukose erkrankt, so liegt zwischen der Infektion mit dem Virus und dem Entstehen von Symptomen (Immunschwächung, Blutarmut, Tumorbildung) ein sehr variabler Zeitraum, im Durchschnitt 2 ½ Jahre. Nur ganz wenige Katzen können das Virus nach der ersten Vermehrung im Körper wieder komplett aus dem Körper entfernen, die meisten bleiben lebenslange Träger und sterben oft Jahre später an den Symptomen. Eine infizierte Katze entwickelt viel häufiger bakterielle Infekte oder Infekte mit anderen Viren z.B. mit dem FIV (Katzenaidsvirus).
Eine weitere Möglichkeit der Ansteckung durch andere Katzen besteht durch das feline (katzenspezifische) Corona- oder FIP-Virus. Diese Viren haben mit der Corona-Pandemie beim Menschen nichts zu tun und sind für Menschen nicht ansteckend, nur für Katzen. Die Infektion und Erkrankung tritt vor allem in größeren Katzenbeständen auf. Das Virus kann auch länger im Körper der Katze bleiben und weiterhin ausgeschieden werden, obwohl die Katze keine Symptome wie Durchfälle oder Atemwegsentzündungen mehr zeigt. Diese felinen Coronaviren haben eine sehr unangenehme Eigenschaft: Sie können ihre Erbsubstanz verändern und zu den sogenannten „FIP-Viren“ mutieren. Aus eher harmlosen Durchfall- und Atemwegserregern werden so tödliche Auslöser der bis heute noch schlecht heilbaren FIP. Die FIP, die feline infektiöse Peritonitis, ist eine Krankheit mit zwei Verlaufsformen: der feuchten Form, mit klassischer Bildung von Körperhöhlenergüssen (vor allem Bauchwassersucht und Brusthöhlenerguss) und der trockenen Form, die Entzündungsherde an verschiedenen Körperstellen, unter anderem in den Augen und im Gehirn, auslöst. Man kann zwar Katzen auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen Coronaviren testen, aber der Blutwert kann bei einer infizierten und virustragenden Katze auch wieder in den Normalbereich absinken. Es gibt keine 100%ige Schutzmöglichkeit durch das Impfen, jedoch kann man über die zusätzliche Impfung mit dem Nasentropfenimpfstoff das Möglichste tun, um den Körper durch die Bildung spezieller Schleimhaut-Antikörper (IgA) gegen Coronaviren zu wappnen.
Gegen Tollwut muss zusätzlich jede Katze geimpft sein, die in fremde Länder verreisen oder nach Deutschland einreisen soll. Dabei ist ein EU-Heimtierausweis und die Kennzeichnung der Katze mit einem Mikrochip Pflicht. Generell sollten Katzen, die ins Freie gehen, eine zusätzliche Schutzimpfung gegen Tollwut besitzen, denn immer noch gilt die alte Tollwutverordnung: Wenn ein Verdachtsfall für Wildtollwut auftritt, und eine Kontaktmöglichkeit bestand (und welcher Katzenbesitzer könnte dies ausschließen) kann ggf. das Amt anordne alle möglichen Kontakttiere getötet werden, nur die geimpften Tiere sind besser gestellt und werden in Quarantäne gesetzt.
Schützen Sie daher Ihre Katze und lassen Sie sie entsprechend ihrer Lebensumstände impfen – wir beraten Sie gern!
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