Trennung: Wohin mit dem Haustier?

Trennung: Wohin mit dem Haustier?

Trennung: Wohin mit dem Haustier? – Tipps vom Tierarzt Stuttgart So sehr man sich auch wünscht, eine Beziehung hielte für immer – die Realität zeigt leider etwas anderes. Kommt es zu einer Trennung oder gar Scheidung, stellt sich für viele Paare die Frage: Wohin mit dem Haustier? Anders als bei Kindern gibt es für Hunde, Katzen oder andere tierische Gefährten kein gesetzliches Umgangs- oder Sorgerecht. Was rechtlich gilt und wie Sie im Sinne Ihres Lieblings die richtige Entscheidung treffen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Trennung: Wohin mit dem Haustier? – Tipps vom Tierarzt Stuttgart

So sehr man sich auch wünscht, eine Beziehung hielte für immer – die Realität zeigt leider etwas anderes. Kommt es zu einer Trennung oder gar Scheidung, stellt sich für viele Paare die Frage: Wohin mit dem Haustier? Anders als bei Kindern gibt es für Hunde, Katzen oder andere tierische Gefährten kein gesetzliches Umgangs- oder Sorgerecht. Was rechtlich gilt und wie Sie im Sinne Ihres Lieblings die richtige Entscheidung treffen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Haustiere in der Scheidung – wie das Gesetz entscheidet

Können sich die Partner nicht einigen, entscheidet das Gericht. Dabei gilt:

  • Alleineigentum: Hat einer der Partner das Tier schon vor der Beziehung besessen oder es allein angeschafft, bleibt es in der Regel bei diesem Partner.
  • Gemeinsames Eigentum: Wurde das Tier während der Ehe angeschafft, kommt § 1568b Abs. 2 BGB zum Tragen. Rechtlich werden Tiere zwar nicht mehr als Sachen betrachtet, aber noch immer so behandelt. Entscheidend ist hier das Tierwohl – gleichzeitig kann ein finanzieller Ausgleich an den Partner gezahlt werden.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft – ein Sonderfall

Noch komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet waren. Dann greift die sogenannte „Gemeinschaft nach Bruchteilen“ (§§ 741 ff. BGB). Das bedeutet:

  • Wurde das Tier gemeinsam gekauft (z. B. durch beide Unterschriften im Kaufvertrag), gehört es beiden Partnern.
  • Wurde es einem Partner geschenkt oder mit in die Beziehung gebracht, liegt das Eigentum allein bei dieser Person.
    In der Praxis hilft hier oft nur eine einvernehmliche Lösung – ob durch Absprachen, eine finanzielle Entschädigung oder ein vereinbartes Besuchsrecht.

 

Zum Wohle des Tieres entscheiden

Gerichte sind verpflichtet, das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Das bedeutet: Auch die Lebensumstände spielen eine Rolle.

  • Beispiel: Zieht einer in eine kleine Wohnung und der andere lebt weiterhin in einem Haus mit Garten, ist letzterer in vielen Fällen die bessere Wahl für einen großen Hund.
  • Auch Faktoren wie berufliche Zeit, Bindung zum Tier und finanzielle Möglichkeiten fließen in die Überlegung mit ein.

Tierarzt Stuttgart: Unser Rat bei Trennung und Scheidung

Als Tierarzt in Stuttgart wissen wir: Eine Trennung bedeutet für Tiere genauso Stress wie für Menschen. Plötzliche Ortswechsel, geänderte Routinen oder fehlende Bezugspersonen können Hund, Katze oder Kleintier stark belasten. Deshalb raten wir:

  • Im Sinne des Tierwohls handeln: Entscheiden Sie nicht nur nach Eigentum, sondern nach dem, was für Ihr Haustier am besten ist.
  • Frühzeitig Vereinbarungen treffen: Schriftlich festhalten, wer für Futter, Tierarztkosten und Pflege aufkommt.
  • Gesundheitscheck beim Tierarzt: Gerade in stressigen Zeiten sollten Sie das Wohlbefinden Ihres Tieres regelmäßig kontrollieren lassen. Ein erfahrener Tierarzt Stuttgart kann zudem Tipps geben, wie Sie Ihr Haustier während der Umstellung bestmöglich unterstützen.

👉 Sie stehen vor einer Trennung und machen sich Sorgen um Ihr Haustier? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis. Als Tierarzt Stuttgart beraten wir Sie nicht nur medizinisch, sondern auch, wie Sie Ihr Tier in dieser schwierigen Zeit bestmöglich begleiten.

 
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