Bürgergeld für Haustiere 2025: Gibt es eine Unterstützung?

Bürgergeld für Haustiere 2025: Gibt es eine Unterstützung?

Bürgergeld für Haustiere

Bürgergeld & Haustiere: Was tun, wenn Tierhaltung zur finanziellen Belastung wird? – Tipps vom Stuttgart Tierarzt

Stuttgart – In unserer täglichen Arbeit als Tierarzt in Stuttgart begegnen wir immer wieder Tierhalterinnen und Tierhaltern, die sich fragen: Wie kann ich mir mein Haustier leisten, wenn das Geld knapp wird – zum Beispiel mit Bürgergeld? Gerade im Jahr 2025, wo der Bürgergeld-Regelsatz nicht erhöht wurde und weiterhin bei 563 Euro pro erwachsener Person liegt, wird diese Frage immer drängender.

Denn egal ob Hund, Katze oder Kanarienvogel – Tierhaltung verursacht laufende Kosten. Futter, Pflege, Tierarztbesuche: All das ist mit Ausgaben verbunden, die für viele Haushalte mit geringem Einkommen eine echte Herausforderung darstellen.

Bürgergeld 2025: Sind Kosten für Haustiere abgedeckt?

Kurz gesagt: Nein. Haustiere sind im Bürgergeld-Regelsatz nicht vorgesehen. Der Regelsatz umfasst lediglich den Bedarf des Menschen – laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es keinen anerkannten Mehrbedarf für Tierhaltung.

Im Jahr 2025 sieht der Bürgergeld-Satz wie folgt aus:

  • 563 Euro pro erwachsene Person
  • Davon rund 195,35 Euro für Nahrung, Getränke und Genussmittel
  • Weitere 54,92 Euro für Freizeit, Unterhaltung und Kultur

Doch Haustiere fallen nicht unter diese Budgetposten – weder Futter noch Tierarztkosten oder Steuern (z. B. Hundesteuer) werden extra berücksichtigt.

Stuttgart Tierarzt: Was tun, wenn das Geld für Tierarzt oder Futter nicht reicht?

Als erfahrene Tierarztpraxis in Stuttgart empfehlen wir in solchen Fällen den Kontakt zu sozialen Hilfsangeboten für Tierhalter, z. B.:

  • Tiertafeln, wie sie in vielen deutschen Städten aktiv sind – hier können Sie kostenlos oder stark vergünstigt Tierfutter erhalten.
  • Tierschutzvereine, die in Härtefällen manchmal auch medizinische Versorgung ermöglichen.
  • Ratenzahlungen oder kostengünstige Behandlungsmodelle, die manche Tierarztpraxen nach Absprache anbieten.

Gerne beraten wir Sie dazu in unserer Praxis in Stuttgart, wenn Sie vor finanziellen Herausforderungen bei der Tierhaltung stehen.

Gerüchte über Bürgergeld-Erhöhung für Haustiere? Eine Klarstellung

Ende 2024 kursierten auf Social Media falsche Informationen: Bürgergeld-Empfänger sollen angeblich 121,70 € pro Hund, 98,45 € pro Katze oder 46,90 € pro Kleintier erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte jedoch klar: Diese Zahlen sind frei erfunden. Eine Gesetzesänderung für einen Haustier-Zuschuss sei nicht geplant.

Unser Tipp als Stuttgart Tierarzt: Lassen Sie sich nicht von solchen Gerüchten verunsichern. Informieren Sie sich immer bei seriösen Quellen oder direkt bei Ihrer lokalen Sozialberatung oder beim Jobcenter.

Fazit: Haustiere bleiben Teil der Familie – auch mit Bürgergeld

Auch wenn der Staat keine zusätzlichen Mittel für Haustiere im Bürgergeld-Regelsatz vorsieht, sind soziale Hilfsangebote oft eine große Unterstützung. Niemand muss sein Tier allein aus finanziellen Gründen sofort abgeben. Wer Hilfe braucht, findet in Stuttgart Anlaufstellen – und in unserer Tierarztpraxis immer ein offenes Ohr.

Wir als Tierarzt in Stuttgart stehen dafür ein, dass Tierliebe nicht vom Kontostand abhängig sein sollte. Wenn Sie Fragen zu günstiger Versorgung, alternativen Behandlungsmöglichkeiten oder präventiven Maßnahmen haben, sprechen Sie uns gern an. Gemeinsam finden wir Lösungen.

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