Können Tiere erben? – Was Tierhalter in Stuttgart wissen sollten

Können Tiere erben? – Was Tierhalter in Stuttgart wissen sollten

Können Tiere erben? – Was Tierhalter in Stuttgart wissen sollten Dr. Andrianaly Tierarzt Praxis in Stuttgart klärt auf Haustiere sind für viele Menschen mehr als nur Tiere – sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder und für manche sogar ein Kindersatz.

Können Tiere erben? – Was Tierhalter in Stuttgart wissen sollten

Dr. Andrianaly Tierarzt Praxis in Stuttgart klärt auf

Haustiere sind für viele Menschen mehr als nur Tiere – sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder und für manche sogar ein Kindersatz. Daher kommt häufig die Frage auf, ob man seinem Haustier etwas vererben kann. Die Dr. Andrianaly Tierarzt Praxis in Stuttgart erklärt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und wie Sie für den Ernstfall vorsorgen können.

So können Sie für den Ernstfall vorsorgen

Auch junge und gesunde Tierhalter sollten frühzeitig vorsorgen. Denn neben der Frage, ob Tiere erben können, stellt sich eine wichtige weitere Frage:

👉 Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich mich nicht mehr kümmern kann oder versterbe?

Im Testament können Sie festlegen, wer sich nach Ihrem Tod um Ihr Tier kümmern soll. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vierbeiner weiterhin liebevoll betreut wird und optimal versorgt ist. Ihr Tierarzt Stuttgart kann Sie dazu beraten, welche Punkte Sie bei der Vorsorge berücksichtigen sollten – etwa Pflegebedarf, medizinische Versorgung oder besondere Anforderungen Ihres Tieres.

Erbrecht: Können Tiere in Deutschland erben?

Nach deutschem Recht ist die Antwort klar: Nein, Tiere können nicht erben.

Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB können nur rechtsfähige Personen Erben sein. Tiere gelten rechtlich nicht als Personen, sondern als besondere Sache mit Schutzstatus. Das bedeutet:

  • Haustiere können nicht als Erben eingesetzt werden
  • Wird ein Tier dennoch als Erbe im Testament benannt, ist diese Verfügung unwirksam
  • In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft

Die Dr. Andrianaly Tierarzt Praxis in Stuttgart empfiehlt daher, alternative Regelungen zu treffen, um Ihr Haustier abzusichern.

Das können Sie stattdessen tun

Auch wenn Ihr Haustier nicht direkt erben kann, gibt es mehrere rechtssichere Möglichkeiten, für seine Versorgung zu sorgen:

✅ 1. Eine Vertrauensperson als Erben einsetzen

Sie können eine natürliche Person als Erben bestimmen und im Testament festlegen, dass diese sich um Ihr Tier kümmern muss.

✅ 2. Vermächtnis mit Auflage

Sie können einer Person einen Geldbetrag vermachen mit der Auflage, diesen ausschließlich für die Versorgung Ihres Haustiers zu verwenden.

✅ 3. Gemeinnützige Organisationen einsetzen

Alternativ können Sie eine gemeinnützige Organisation, wie z. B. den Deutschen Tierschutzbund, als Erben einsetzen – mit der Verpflichtung, sich um Ihr Tier zu kümmern.

✅ 4. Stiftung gründen

Mit ausreichendem Vermögen können Sie auch eine Stiftung errichten, die die Haltungskosten Ihres Tieres übernimmt. Dennoch muss eine Person die tägliche Betreuung übernehmen.

Andere Länder, andere Sitten

In Ländern wie den USA oder Großbritannien ist es möglich, Tiere als Erben einzusetzen. In den Medien wird immer wieder über prominente Persönlichkeiten berichtet, die ihren Haustieren große Vermögenswerte hinterlassen haben.

Allerdings gilt auch dort: Ein Mensch verwaltet das Vermögen und sorgt für das Tier – das Tier selbst kann keine rechtlichen Entscheidungen treffen.

Fazit: Vorsorge für Haustiere ist wichtig

Auch wenn Tiere in Deutschland nicht erben können, gibt es viele Möglichkeiten, Ihren Vierbeiner abzusichern. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen Sicherheit und sorgt dafür, dass Ihr Haustier auch in Zukunft gut versorgt ist.

Die Dr. Andrianaly Tierarzt Praxis in Stuttgart berät Sie gerne zu Vorsorgefragen, Tiergesundheit und langfristiger Betreuung Ihres Haustieres. Ihr Tierarzt Stuttgart ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihres Tieres.

Weiterführende Links:

https://www.erblotse.de/erbratgeber/tiere-im-testament

oder lesen Sie hier weiter:

https://www.tierarztstuttgart.de/hundekleidung-im-winter-fellkleid-oder-wollmantel-zurzeit-ist-auch-in-stuttgart-eisig-kalt-dr-andrianaly-ihr-tierarzt-in-stuttgart-klaert-auf-waehrend-sich-menschen-im-winter-mit-dicken-ja/