Bekomme ich bezahlt frei, wenn das Haustier krank ist? Was gilt in Deutschland? Für viele Menschen ist das eigene Haustier weit mehr als nur ein Begleiter. Hunde, Katzen und andere Tiere gelten längst als Familienmitglieder.

Bekomme ich bezahlt frei, wenn das Haustier krank ist? Was gilt in Deutschland?

Für viele Menschen ist das eigene Haustier weit mehr als nur ein Begleiter. Hunde, Katzen und andere Tiere gelten längst als Familienmitglieder. Wird das geliebte Tier plötzlich krank oder muss dringend in tierärztliche Behandlung, stehen viele Arbeitnehmer vor einer wichtigen Frage: Gibt es in Deutschland eine bezahlte Freistellung wegen eines kranken Haustiers?

Die Experten von Dr. Andrianaly – die Tierarzt Praxis in Stuttgart erklären, welche Rechte Tierhalter aktuell haben und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Wenn das Haustier krank ist: Eine emotionale Belastung

Ob akute Erkrankung, Unfall oder eine notwendige Operation – Tierbesitzer leiden oft gemeinsam mit ihrem Haustier. Besonders schwierig wird die Situation, wenn ein medizinischer Notfall genau während der Arbeitszeit eintritt.

Während Eltern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld erhalten können, existiert für Haustiere bislang keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Dennoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden könnten.

Gibt es in Deutschland eine Freistellung wegen eines kranken Haustiers?

Grundsätzlich gilt: In Deutschland besteht aktuell kein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung wegen eines kranken Haustiers.

Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant werden. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch behalten können, wenn sie „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen unverschuldet verhindert sind.

Ein tiermedizinischer Notfall kann in manchen Fällen als persönlicher Grund gewertet werden – beispielsweise:

  • akute Erkrankung des Hundes oder der Katze,
  • ein Unfall des Haustiers,
  • eine dringende Operation,
  • lebensbedrohliche Zustände.

Wichtig ist jedoch:

  • Der Notfall muss akut sein.
  • Niemand anderes darf die Betreuung oder den Tierarztbesuch übernehmen können.
  • Viele Arbeits- oder Tarifverträge schließen § 616 BGB ausdrücklich aus.

Routinebehandlungen wie Impfungen, Entwurmungen oder Kontrolltermine gelten in der Regel nicht als Grund für eine bezahlte Freistellung.

Haustier krank: Was Arbeitnehmer tun sollten

Wenn das eigene Tier plötzlich medizinische Hilfe benötigt, empfiehlt Dr. Andrianaly – die Tierarzt Praxis in Stuttgart folgende Schritte:

  1. Sofort den Arbeitgeber informieren
  2. Die Situation offen schildern
  3. Nach Homeoffice oder flexiblem Arbeiten fragen
  4. Gegebenenfalls Urlaub oder Überstunden nutzen
  5. Eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen

Wichtig: Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz sollte unbedingt vermieden werden.

Italien als Vorbild? Internationale Entwicklungen beim Thema Haustiere

Auch international gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. In Italien sorgten mehrere Gerichtsentscheidungen für Aufmerksamkeit. Besonders bekannt wurde der Fall einer Universitätsmitarbeiterin aus Rom, die bezahlte freie Tage erhielt, um ihren operierten Hund zu versorgen.

Dort argumentierten Tierschützer erfolgreich, dass eine unterlassene Versorgung des Tieres möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen könnte. Inzwischen diskutieren italienische Politiker sogar über gesetzliche Sonderregelungen für Tierhalter.

In Deutschland existieren solche speziellen Gesetze bislang nicht.

Tiermedizinische Notfälle ernst nehmen

Gerade bei plötzlichen Symptomen zählt oft jede Minute. Zu den häufigsten tiermedizinischen Notfällen gehören:

  • Atemnot,
  • Vergiftungen,
  • starke Schmerzen,
  • Verkehrsunfälle,
  • Krampfanfälle,
  • hohes Fieber,
  • akute Verletzungen.

Die erfahrenen Tierärzte von Dr. Andrianaly – die Tierarzt Praxis in Stuttgart unterstützen Tierhalter in Stuttgart und Umgebung bei akuten Erkrankungen sowie bei allgemeinen tiermedizinischen Fragen.

Fazit: Kein gesetzlicher Anspruch, aber Handlungsmöglichkeiten

Wer wegen eines kranken Haustiers kurzfristig der Arbeit fernbleiben muss, hat in Deutschland derzeit keinen festen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung. In echten Notfällen kann jedoch § 616 BGB eine Rolle spielen – sofern dieser nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde.

Entscheidend sind eine schnelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber, eine nachvollziehbare Notfallsituation und gegebenenfalls eine tierärztliche Bescheinigung.

Für Tierhalter in Stuttgart steht Dr. Andrianaly – die Tierarzt Praxis in Stuttgart als kompetente Anlaufstelle bei medizinischen Notfällen, Vorsorgeuntersuchungen und Fragen rund um die Gesundheit von Hund, Katze und Kleintier zur Verfügung.

Weiterführende Links:

Habe ich Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei Krankheit meines Haustieres? | Krau Rechtsanwälte (rechtsanwalt-krau.de)

oder lesen Sie hier weiter:

Hunde lesen. Hunde lieben Geschichten (tierarztstuttgart.de)

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